Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum (ehemals Ambulant Betreutes Wohnen)

Für Personen mit einer Abhängigkeitserkrankung stellen wir 12 Plätze, aufgeteilt auf zwei suchtmittelfreie Wohngemeinschaften, im Anschluss an eine erfolgreiche stationäre Entwöhnungsbehandlung zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich in zentraler Stadtlage, direkt an der Dreisam. Die Unterbringung erfolgt in möblierten Einzelzimmern. Rauchen ist nur auf den dafür vorgesehenen Balkonen erlaubt.

Eine professionelle Begleitung durch Sozialarbeiter*innen findet bei uns in Form von Einzel- und Gruppenangeboten statt.

Während Sie bei uns wohnen, verpflichten Sie sich:

  • zum Einhalten der Abstinenz von Suchtmitteln
  • zur Teilnahme an den Einzelgesprächen sowie Gruppensitzungen und -angeboten
  • zur Einhaltung der Hausordnung

Bewerbung

Wenn Sie an unserem Angebot interessiert sind, bitten wir um folgende Unterlagen:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • ausführlicher Suchtverlauf (max. 5 Seiten),
  • sowie ein Motivationsanschreiben mit Auskunft zu Ihrem aktuellen Aufenthalt, Ihre aktuelle Lebenssituation, das gewünschte Einzugsdatum und Ihre Ziele.

Wenn Sie an unserem Angebot  bei uns interessiert sind, bewerben Sie sich bitte schriftlich, bestenfalls per Mail unter suchtberatung-freiburg@agj-freiburg.de. Wir bemühen uns um eine schnelle Rückmeldung bei Ihnen.

Aufnahmebedingungen

  • Abgeschlossene stationäre Entwöhnungsbehandlung
  • Abstinenz von stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchten
  • Einwohner*innen der Stadt Freiburg werden bevorzugt aufgenommen

Nutzungsdauer

Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst sechs Monate und kann um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden.

Kosten

Die Kosten für die Nutzung der Wohnräume und Unterhalt müssen von den Bewohner*innen selbst getragen werden. Die Unterkunftskosten für ein Zimmer inklusive Nebenkosten betragen 420 € im Monat. Des Weiteren wird eine Kaution von 500 € vor Einzug fällig.
Für die Betreuung ist eine Kostenzusage der Leistungsträger im Vorfeld erforderlich. Bei Antragstellung wird eine Vermögens- und Unterhaltsprüfung durchgeführt.