Betreutes Wohnen

Wir stellen in zwei suchtmittelfreien Wohngemeinschaften insgesamt 12 Plätze für Frauen und Männer mit Suchtproblemen zur Verfügung. Unsere Wohnungen sind rauchfrei. Rauchen ist nur auf zwei dafür vorgesehenen Balkonen möglich. Die Unterbringung erfolgt in möblierten Einzelzimmern. Die Wohnungen befinden sich in zentraler Stadtlage, direkt an der Dreisam.
Beratungsstelle und Wohnungen befinden sich unter einem Dach.

Bewerbung
Sie können sich bei uns bewerben, wenn Sie im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung aktiv an Ihrer Gesundung arbeiten wollen und zur Nachsorge eine therapeutische Wohngemeinschaft brauchen.

Während Sie bei uns wohnen, verpflichten Sie sich zu

  • Abstinenz (bei Bedarf ist Kontrolle möglich)
  • Einzelgesprächen nach Absprache
  • Teilnahme an der Hausgruppe

Die Bewerbung

Wenn Sie am Ambulant Betreuten Wohnen bei uns interessiert sind, bewerben Sie sich bitte schriftlich:

  • mit einem tabellarischen Lebenslauf,
  • einem ausführlichen Suchtverlauf,
  • sowie ein Motivationsanschreiben mit Auskunft zu Ihrem aktuellen Aufenthalt, Ihre aktuelle Lebenssituation, das gewünschte Einzugsdatum und Ihre Ziele für das Betreute Wohnens.

Sie werden daraufhin eine Benachrichtigung von uns erhalten, ob zum gewünschten Einzugsdatum Plätze frei sind und Sie im entsprechenden Fall zu einem ausführlichen Gespräch einladen.
Über die Aufnahme entscheidet nach dem Vorstellungsgespräch das Team der Einrichtung. Kontakt

Aufnahmebedingungen

  • Abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung
  • Abstinenz von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen
  • Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Freiburg werden bevorzugt aufgenommen

Nutzungsdauer

Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst sechs Monate und kann um weitere sechs Monate verlängert werden.

Kosten

Die Kosten für die Nutzung der Wohnräume und Unterhalt müssen von den Bewohnern selbst getragen werden. Die Unterkunftskosten für ein Zimmer inklusive Nebenkosten betragen 420 € im Monat. Des Weiteren wird eine Kaution von 500 € vor Einzug fällig.
Für die Betreuung ist eine Kostenzusage der Leistungsträger erforderlich. Bei Antragstellung wird eine Vermögens- und Unterhaltsprüfung durchgeführt.